Heizung Hofgeismar

BFW Büro für Wärmemesstechnik

Heizung Hofgeismar
...denn persönlich macht den Unterschied!

Adresse
Max-Eyth-Straße 20
Ort
34369  Hofgeismar
Telefonnummer
05671 7661180
E-Mail
info@bfw-messdienst.de
Website
www.bfw-messdienst.de

Informationen

Seit 1974 bieten wir Abrechnungsdienste in Nord- und Mittelhessen sowie in Südniedersachsen und Ostwestfalen an. Von der Planung und Ausstattung Ihres Objekts mit Erfassungsgeräten bis zur professionellen Abrechnung erhalten Sie bei uns alles aus einer Hand.

Keywords Heizkostenabrechnung, Nebenkostenabrechnung, Heizkosten, Nebenkosten, Heizkostenverteiler, Kaltwasserzähler, Warmwasserzähler, Energieausweise, Mietservice techn. Ausstattungen, BFW, Büro für Wärmemesstechnik, Kasprowicz René.

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Zahlungsmöglichkeiten

Cash , Invoice

Produkte Und Services

  • BFW Funksystem Next

    Sämtliche Werte können durch die flexiblen Bausteine des Funksystems erfasst werden – egal ob Wasserzähler, Wärmezähler oder Heizkostenverteiler. Die Geräte des Funksystems BFW Next erfassen den Verbrauch von Heizung und Warmwasser und speichern diesen zum Ablese-Stichtag im Gerät ab. Zusätzlich werden Zwischenwerte für evtl. Auswertungen bei Mieterwechsel gespeichert. Per integriertem Funksender übermitteln die Geräte die gespeicherten Daten. Nach dem Stichtag werden die Funkdaten mit den Verbrauchswerten vom Ableser über einen mobilen Empfänger auf das mobile Ablesesystem übertragen. Diese Daten werden in Echtzeit dem BFW-Abrechnungszentrum übermittelt. Die Geräte bestehen aus intelligenten Bausteinen mit eigener, netzunabhängiger Energieversorgung.

    Link: BFW Funksystem Next

  • Heizkostenverteiler

    Die komfortablen Geräte haben Wärme-Fühler. Diese ermitteln Werte, die der exakten Berechnung verbrauchter Heizenergie dienen - auch über ein Funkmodul ablesbar. Jetzt auch zum Nachrüsten! Elektronische Heizkostenverteiler: Der EHKV 110 wird auf die bereits vorhandenen Aluminiumgehäuse eines alten BFW-Verdunsters montiert. Die Installation kann einfach durch Austauschen der Frontplatten bei Ihrer nächsten Heizkostenablesung vorgenommen werden. Außerdem bieten wir den EHKV 240E an, der bei allen gängigen Heizkörperarten problemlos einsetzbar ist. Heizkostenverteiler nach Verdunstungsprinzip: Im Laufe einer Heizperiode verdunstet die Flüssigkeit in einem Glasröhrchen. An der Skala des Verdunstungsröhrchens wird ein Wert abgelesen, der beim Ermitteln der verbrauchten Heizenergie hilft. Diese Methode wird seit Jahrzehnten auf der ganzen Welt angewendet.

    Link: Heizkostenverteiler

  • Rauchmelder

    Jedes Jahr werden 400 Menschen Opfer von Wohnungsbränden. Viele davon werden im Schlaf überrascht und sterben an einer Rauchvergiftung. Dies hat der Gesetzgeber erkannt und die Rauchmelderpflicht auf Länderebene eingeführt. Maßgeblich dafür ist die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.

    Link: Rauchmelder

  • Wärmemengenzähler

    Der elektronische, netzunabhängige Wärmemengenzähler wird zur Bestimmung des Wärmeverbrauchs in autonomen Heizungs- und Brauchwasseranlagen verwendet. Hauptanwendungsgebiete sind Heizungsanlagen mit zentraler Wärmeaufbereitung, in denen - die Heizenergie an mehrere Verbraucher individuell abgegeben wird - die Gesamtverbräuche an Heizwasser und Brauchwasser erfasst werden Derartige Anlagen werden unter anderem in Mehrfamilienhäusern, Büros und Verwaltungsbauten sowie in fast allen Bereichen, in denen die Heizkosten auf mindestens zwei Nutzer umgelegt werden sollen, eingesetzt.

    Link: Wärmemengenzähler

  • Wasserzähler

    Warm- und/oder Kaltwasserzähler für Auf- und Unterputz-Montage. Wir zeigen Ihnen den Unterschied. Warm- und/oder Kaltwasserzähler Aufputz: Der Warm- und/oder Kaltwasser Universal Einstrahl-Wasserzähler BFW 300 dient der Erfassung des Wasserverbrauchs in Brauchwasseranlagen, in Wohnbauten und Nichtwohnbauten sowie in Wasserversorgungsanlagen aller Art. Er wird hauptsächlich außerhalb des Sichtbereichs eingesetzt. Warm- und/oder Kaltwasserzähler Unterputz: Auch der Warm- und/oder Kaltwasserunterputzzähler BFW 330 dient zur Erfassung des Wasserverbrauchs in Brauchwasseranlagen in Wohnbauten und Nichtwohnbauten sowie in Wasserversorgungsanlagen aller Art. Er unterscheidet sich lediglich in der Montage.

    Link: Wasserzähler

  • Mietservice Messgeräte

    Messgeräte sind Mittel und Zweck der Abrechnung" Deshalb sieht die Heizkostenverordnung die Verteilung der Mietkosten, der Messgeräte, auf die Nutzer ausdrücklich vor. Der Mietzins schließt die Anschaffung der Geräte und den Wartungsdienst mit ein. Der Mietvertrag garantiert die ständige Aufrechterhaltung der Messeinrichtung während der Vertragslaufzeit, den Austausch defekter Geräte und den Austausch der Messgeräte nach Ablauf der Eichgültigkeit oder der Betriebsdauer. Bei Verlängerung des Mietvertrages um die entsprechenden Zeiten der Eichgültigkeit bzw. Betriebsdauer. So entstehen Ihnen zum Zeitpunkt des Austauschs keine weiteren Kosten und Ihre Messgeräte sind immer auf dem aktuellen Stand der Technik. Wenn Sie noch Fragen zur Miete von Messgeräten haben oder sich von uns ein Angebot erstellen lassen möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.

    Link: Mietservice Messgeräte

  • Rauchmelderservice

    Rauchmelder müssen entsprechend den Angaben in der Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal im Jahr nach DIN 14676 überprüft werden. Dies übernehmen wir gerne im Rahmen des Rauchmelderservice für Sie. Rauchmelderprüfung nach DIN 14676 Zu dieser Prüfung gehört eine Sichtkontrolle, bei der überprüft werden muss, ob die Rauchöffnungen frei von Verschmutzung sind und/oder mechanische Beschädigungen des Rauchmelders erkennbar sind. Außerdem muss der Rauchmelder einem Funktionstest unterzogen werden, bei dem der Alarm über die Prüftaste ausgelöst wird. Des Weiteren wird überprüft, ob sich der Rauchmelder noch immer an einem geeigneten Platz befindet oder sich die räumlichen Gegebenheiten soweit geändert haben, dass er an einer anderen Stelle an der Decke platziert werden muss. Diese Prüfung wird von uns dokumentiert, so dass Sie im Falle eines Brands nachweisen können, dass alle Vorschriften eingehalten worden sind. Wenn Sie Fragen zum Rauchmelderservice haben oder sich für unsere Rauchmelder interessieren, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.

    Link: Rauchmelderservice

  • Energieausweis

    Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet. Was für Haushaltsgeräte schon länger gilt, ist seit Mitte 2008 schrittweise auch für Gebäude eingeführt worden. Der Energieausweis bewertet den Energieverbrauch bzw. Energiebedarf eines Gebäudes. Somit erhalten Sie einen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes und zu Empfehlungen zu Modernisierungsmaßnahmen. Mieter und Käufer können anhand des Energieausweises erkennen, mit welchen Kosten sie für Heizung und Warmwasser rechnen müssen. Der Energieausweis muss bei Vermietung oder Verkauf auf Verlangen vorgelegt werden. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) unterscheidet zwei Arten von Energieausweisen: - Verbrauchsorientierter Energieausweis. - Bedarfsorientierter Energieausweis. Der verbauchsorientierte Energieausweis: Beim vebrauchsorienterten Energieausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch eines Gebäudes herangezogen. Aufgrund der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre wird der Energieverbauch pro Quadratmeter festgestellt. Dieser Wert ist wird vom Verhalten der Mieter beeinflusst, erlaubt also nur indirekt Rückschlüsse auf die Energieeffizienz eines Gebäudes. Da keine Begutachtung vor Ort nötig ist, ist er im Vergleich zum bedarforientierten Energieausweis wesentlich günstiger. Der bedarfsorientierte Energieausweis: Im Gegensatz zum verbrauchsorientierten Energieausweis wird hier der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt. Dazu wird vor Ort das Gebäude sowie das Heizungssystem analysiert. Als Ergebnis erhalten Sie eine vom Nutzerverhalten unabhängige, detaillierte Bewertung Ihrer Immobilie. Welchen Energieausweis benötigt man für welches Gebäude? Wenn Ihr Objekt eine der nachfolgenden Kriterien erfüllt, liegt die Entscheidung bei Ihnen: - Ihr Gebäude hat 5 oder mehr Wohneinheiten. - Der Bauantrag wurde nach dem 01.11.1977 eingereicht. - Das Gebäude genügt den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977. Erfüllt das Objekt keine der oben genannten Bedingungen, schreibt der Gesetzgeber einen bedarfsorientierten Energieausweis vor. Wir bieten Ihnen den Energieausweis an, ob wir ihre Objekte bereits abrechnen oder nicht. Sind Sie bereits Kunde bei uns, erfolgt die Ausstellung anhand der bereits bekannten Abrechnungen. Sonst benötigen wir die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre um einen verbrauchsorientierten Energieausweis für Ihr Objekt zu erstellen. Wenn Sie an einem Energieausweis für Ihr Gebäude interessiert sind oder weitere Fragen zum Energieausweis haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

    Link: Energieausweis

  • Nebenkostenabrechnung

    Die Nebenkostenabrechnung ist neben der Heizkostenabrechnung Teil der Betriebskostenabrechnung. Während in der Heizkostenabrechnung alle ‚warmen‘ Kosten aufgeführt sind wie Energieträger, Betrieb und Wartung der Heizungsanlage, werden die ‚kalten‘ Kosten in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt. In der Nebenkostenabrechnung finden sich unter anderem folgende Kosten wieder - Kosten der Wasserversorgung. - öffentliche Lasten des Grundstücks. - Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege. - Sach- und Haftpflichtversicherung. - Hauswart. - TV- und Kabelanschluss. - weitere Kosten. Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung erstellen wir für Sie gerne auch die Nebenkostenabrechnung. Ihre Vorteile bei der Abrechnung durch uns: - professionelle und rechtssichere Abrechnung. - Erfahrung über Jahrzehnte in der Nebenkostenabrechnung. - persönlicher Anprechpartner vor Ort. - von den Messgeräten bis zur Abrechnung erhalten Sie bei uns alles aus einer Hand. Wenn Sie Fragen zur Nebenkostenabrechnung haben oder ein auf Sie zugeschnittenes Angebot erhalten möchten, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne.

    Link: Nebenkostenabrechnung

  • Heizkostenabrechnung

    Die Heizkostenabrechnung ist in Deutschland durch die Heizkostenverordnung gesetzlich geregelt. Sie verpflichtet jeden Betreiber, von gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlagen, die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Dieser Pflicht kann man sich nicht entziehen. Lediglich bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten, von der eine vom Eigentümer selbst bewohnt wird, kann der Verbrauch pauschal abgerechnet werden. Welche Kosten zählen zur Heizkostenabrechnung? In die Heizkostenabrechnung fließen alle Heizkosten ein, die während der Heizperiode angefallen sind. Die Heizperiode umfasst dabei immer ein Jahr. Sie muss jedoch nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Als Stichtag bietet sich beispielsweise der Abrechnungsstichtag des Gaslieferanten an. Kosten der Heizkostenabrechnung: - Kosten für Energieträger: - Bei Gas ist das der Verbrauch nach dem Gaszähler. - Bei lagernden Energieträgern wie Öl und Kohle zählt die Differenz zwischen Anfangsbestand und Restbestand der Heizkostenperiode - Warmwasserkosten: Hierzu zählen jedoch nur die Kosten für die Erwärmung. Das Wasser selbst geht in die Nebenkostenabrechnung ein - Betriebsstrom der Heizungsanlage - Wartungs- und Schornsteinfegerkosten - Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung sowie Miete der Messgeräte, wie Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Warmwasserzähler. Diese Heizkosten werden nach Nutzergruppen sowie Wohnfläche und Verbrauch auf die einzelnen Wohneinheiten aufgeteilt. Hierbei hat der Gesetzgeber bestimmt, dass nur ein Teil der Kosten nach Verbrauch abgerechnet werden darf, zwischen 50 und 70 Prozent. Der Rest muss nach der Wohnfläche umgelegt werden. Wie Sie sehen, stecken die Tücken der rechtssicheren Heizkostenabrechnung im Detail. Ihre Vorteile bei der Abrechnung durch uns - rechtssichere und professionelle Abrechnung - von Messgeräten bis zur Abrechnung erhalten Sie alles aus einer Hand - Sie profitieren von unserer Fachkenntnis und Erfahrung über mehrere Jahrzehnte - persönlicher Ansprechpartner vor Ort Wenn Sie weitere Fragen zur Heizkostenabrechnung haben oder ein auf Sie maßgeschneidertes Angebot erhalten möchten, nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.

    Link: Heizkostenabrechnung

  • Betriebskostenabrechnung

    Die Betriebskostenabrechnung fasst die Heizkostenabrechnung und die Nebenkostenabrechnung zusammen. Nach der Betriebskostenverordnung sind Betriebskosten die laufend entstehenden Kosten ... ...die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks. Nach §2 der Heizkostenverordnung zählen dazu: - öffentliche Lasten des Grundstücks - Kosten der Wasserversorgung, der Heizung - Straßenreinigung, Müllabfuhr und Gebäudereinigung - Gartenpflege, Beleuchtung - Sach- und Haftpflichtversicherung - Hausmeister - und viele mehr. Die meisten der oben genannten Betriebskosten gehören in die Nebenkostenabrechnung. Alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Erzeugung und Messung der Wärme stehen, finden sich in der Heizkostenabrechnung wieder. Wir helfen Ihnen die Übersicht zu behalten und erstellen Ihnen eine übersichtliche und rechtlich sichere Betriebskostenabrechnung.

    Link: Betriebskostenabrechnung

  • Persönliche Beratung

    Im Rahmen der persönlichen Beratung analysieren wir mit Ihnen zusammen welche Messgeräte und Dienstleistungen für Sie in Betracht kommen. Auch danach bleiben wir als regionales Büro stets an Ihrer Seite.

    Link: Persönliche Beratung

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